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Hochschule Anhalt erhält Promotionsrecht

  • Prof. Dr. Armin Willingmann bei der Urkundenübergabe an die Vertreter der Hochschule Anhalt.

Premiere für die Hochschule Anhalt: Als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Sachsen-Anhalt kann die Hochschule Anhalt künftig neben Bachelor- und Masterabschlüssen auch den Doktorgrad vergeben. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann übergab bei einer Veranstaltung im Spiegelsaal des Köthener Schlosses am 26 Mai 2021 offiziell das Promotionsrecht an die Vertreter der Hochschule Anhalt für die zwei Fachrichtungen „Life Science“ sowie „Architektur und Designforschung“.Ermöglicht wurde das Promotionsrecht durch das neue Hochschulgesetz des Landes, das im Sommer 2020 verabschiedet wurde. Sachsen-Anhalt ist damit nach Hessen und Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland, in dem HAW ein eigenständiges Promotionsrecht in forschungsstarken Bereichen erhalten können.

Willingmann sagte: „Die Hochschule Anhalt, eine der größten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Ostdeutschland, hat in den vergangenen Jahren ihre Forschungsschwerpunkte weiter gestärkt, ist Wissenschaftskooperationen im In- und Ausland eingegangen und hat vermehrt Drittmittel eingeworben. Diese fraglos nachhaltige Entwicklung ist die Basis dafür, dass die Hochschule den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs künftig auch zur Promotion führen kann.“

Der Präsident der Hochschule Anhalt, Prof. Dr. Jörg Bagdahn, unterstrich: „Der Bereich Life Science ist der größte Forschungsschwerpunkt an der Hochschule Anhalt. Das eigenständige Promotionsrecht vergrößert damit unsere Forschungsaktivitäten in den Bereichen Landwirtschaft, Biodiversität, Biotechnologie bis hin zur Pharmatechnik, sodass wir in einem stärkeren Maß Forschungsprojekte durchführen können. Die Promotion in der Architektur und den Designwissenschaften ist für den gesamten Standort Dessau eine große Bereicherung. Insbesondere in Bezug auf die hohe Internationalität und bei der Einwerbung von zukünftigen Forschungsprojekten sowie bei der Gewinnung von wissenschaftlichem Nachwuchs und Professorinnen und Professoren.“

Neben dem neuen Zugang zur Promotion an den Hochschulen erlaubt das Hochschulgesetz 2020 zudem die Kooption von HAW-Professorinnen und Professoren in universitäre Fakultäten und Fachbereiche sowie die Durchführung kooperativer Promotionen an den Universitäten unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.