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Neue Honorarprofessur für Bankrecht an der Hochschule Anhalt (FH)

Am 20. November 2007 wurde Dr. Gaßner durch Prof. Dr. Orzessek, Präsident der Hochschule Anhalt (FH), die Urkunde zum Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht, insbesondere Bankrecht, am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Anhalt (FH) überreicht.

Prof. Dr. Otto Gaßner, geboren 1952 in Starnberg, studierte Jura an der Universität München. Nach seiner Referendarzeit war er zunächst in Lehre und Forschung an der Universität München und dem Max-Planck-Institut für internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht tätig, bevor er 1987 als Abteilungsdirektor der Rechtsabteilung in die Privatbank Merck, Fink & Co. eintrat. Nach einem Aufenthalt als Visiting Attorney an der Sozietät Wilmer, Cutler & Pickering in Washington D.C. übernahm er bei Merk, Fink & Co. als Chefsyndikus die Verantwortung über die Rechts- und Presseabteilungen und später auch über den Bereich Research und Marketing. 1993 wurde er Sozius der weltweit tätigen Münchener Wirtschaftsrechtskanzlei Beiten Burkhardt Mittl & Wegener und 1997 schließlich Gründungssozius der 115 Anwälte umfassenden jungen Kanzlei Gassner, Stockmann & Kollegen.

Prof. Dr. Gaßner verfügt über wichtige Fachkenntnisse speziell im Bereich der Verknüpfung zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht. Daneben hat er sich außerdem auf Immobilienrecht, Öffentliches Bankrecht sowie in Public-Private-Partnership Projekte spezialisiert. An der Hochschule Anhalt (FH) übernahm Prof. Dr. Gaßner seit über fünf Jahren regelmäßig Lehrveranstaltungen in den Fächern Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht im Öffentlichen Grundstücksrecht sowie Immobilienrecht. Von nun an wird er als Honorarprofessor an der Hochschule Anhalt (FH) lehren. Gerade seine speziellen und praxisreichen Kenntnisse im Bereich der Verknüpfung zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht begeistern seine Studierenden immer wieder.