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Neuer Vorsitz im Personalrat der Hochschule Anhalt

An der Hochschule Anhalt wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein neuer Personalrat, der neun Vertreter aus der Gruppe der Arbeitnehmer umfasst, gewählt. Der neue Personalrat, der für eine Amtszeit von fünf Jahren bestimmt wurde, nimmt seine Tätigkeit am 1. Juni 2015 auf. Von insgesamt 304 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule Anhalt wurden viele neue Gesichter in den Personalrat gewählt. „Man kann schon fast von einem Generationswechsel sprechen“, bestätigt der Präsident der Hochschule Anhalt, Prof. Dr. Orzessek. „Wir freuen uns über das große Interesse“. Den großen Wechsel betrifft auch das Amt der Vorsitzenden des Rates. Nach 23 Jahren geht der Vorsitz an ein neu gewähltes Mitglied, Beatrix Parthey.

Beatrix Parthey studierte Lebensmitteltechnik an der Technischen Hochschule Köthen. Seither ist sie an der Hochschule Anhalt im Fachbereich Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik im Lehrgebiet Mess- und Regelungstechnik als fachpraktische Mitarbeiterin tätig. Sie arbeitete an zahlreichen Forschungsprojekten der Getränketechnologie und bei der Entwicklung von Messtechnik mit. Seit 2008 ist sie Mitarbeiterin des Mitteldeutschen Instituts für Weinforschung der Hochschule Anhalt und unterstützt mit ihren Forschungsarbeiten die Winzer der Regionen Saale-Unstrut und Sachsen. Ziele ihrer Arbeit im Personalrat sind es, den Interessen der Beschäftigten bei der Hochschulleitung Gehör zu verschaffen und die Bürokratie abzubauen besonders bei der Einstellung neuer Kollegen. Generell sieht sie es als wichtig an, als Ansprechpartnerin bei Fragen oder Problemen für alle Beschäftigten zu fungieren.

Personalvertretungen werden in den Verwaltungen des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften, der Verwaltungsgemeinschaften sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, gegründet. Der Personalrat arbeitet unter der Beachtung der Gesetze und Tarifverträge zum Wohle der Beschäftigten und der Dienststelle.