Aktuelles

Regelungen für die Prüfungsperiode im Juli 2021

Für die erste Prüfungsperiode im Sommersemester 2021 gelten folgende Regelungen:

Die Teilnahme an einer Präsenzprüfung erfordert den Nachweis eines der folgenden Kriterien:

  1. vollständig geimpft: ein Nachweis über den vollständigen Impfschutz liegt vor oder
  2. genesen: Nachweis mit positivem PCR-Test, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt oder
  3. negativ getestet: Test nicht älter als 48 Stunden; vorliegende Bestätigung eines schriftlich anerkannten Testergebnisses durch ein Testzentrum.

Mit ihrer Unterschrift auf der Prüfungsanmelde- und Unterschriftsliste bestätigen Studierende, dass einer der drei oben genannten Nachweise bei ihnen vorliegt.

Dieser Nachweis ist zur Prüfung mitzubringen und entsprechend der Festlegungen des Fachbereichs entweder vor Beginn am Eingang des Prüfungsraumes der Prüfungsaufsicht vorzulegen oder für stichprobenartige Kontrollen im Prüfungsraum bereitzuhalten.

Sollten Studierende keinen der Nachweise vorlegen, ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.

Falls Studierende durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie keinen der drei Nachweise erbringen können, ist durch die Prüfungskandidaten rechtzeitig mit den Prüfern abzustimmen, welche Alternativen der Prüfungsdurchführung in Betracht kommen (z. B. Verschiebung der Prüfung auf die nächste Prüfungsperiode, Einzelprüfung usw.).