Allgemeines zum Studium und der Hochschule Anhalt
An alle drei Standort betreibt das Studentenwerk Halle, Wohngenossenschaften und private Anbieter ein vielfältiges Angebot von Wohnmöglichkeiten. Sie können sich auf unserer Homepage unter "Leben" umfassend zu den Themen Wohnen, Freizeit, Arbeiten und Familie informieren - und dies sogar getrennt nach den einzelnen Standorten.
Hier werden internationale Studierende auf ein Studium in Deutschland vorbereitet. Dafür müssen Kurse absolviert werden, um sprachliche und fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlagen und sich selbständiges Wissen anzueignen. Informationen zum Studienkolleg erhältst du unter den folgenden Link.
Direktstudium (auch Präsenzstudium genannt) bezeichnet die Studienart, bei der sich der Student während der Studienzeit am Hochschulort befindet und aktiv an Lehrveranstaltungen teilnehmen kann.
Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Sie nach einem abgeschlossenen grundständigen Studium (Abschluss Bachelor, Magister, Staatsexamen, Diplom) ein weiteres Studium mit einem dieser Abschlüsse oder nach einem erfolgreich beendeten Masterstudium ein zweites Studium absolvieren wollen.
Die Hochschule Anhalt mit ihren drei Standorten in Bernburg, Dessau und Köthen verbindet nicht nur die Verbindung als eine Hochschule. Sondern auch die Vielfältigkeit der akademischen Ausbildung. Am "grünen" Standort in Bernburg steht nicht nur die Natur und das Leben im Vordergrund, sondern auch die wirtschaftlichen Aspekte. Der "kreative" Standort in Dessau umfasst die Themen Design, Architektur sowie Konstruktion und Vermessung von Lebensraum. Köthen hingegen ist der klassische moderne "ingenieurwissenschaftliche" Standort. Übrigens schlägt hier auch das Verwaltungsherz der Hochschule Anhalt.
Die Hochschule Anhalt besitzt keine NC-Beschränkungen, jedoch wird bei ausgewählten Studiengängen eine Eignungsfeststellung durchgeführt. Die für das Studienjahr gültigen Festlegungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen FSV-Satzung ("Durchführung des Feststellungsverfahrens für Studiengänge mit besonderen Eignungsvoraussetzungen").
Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Beschränkung der Anzahl von Studienplätzen. Jeder Bewerber, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zum Studium zugelassen.
Bei allgemeinen Fragen kann die Studienberatung weiterhelfen. Sie ist bspw. über das Kontaktformular erreichbar: <link hochschule-anhalt einrichtungen studierenden-service-center>zum Kontaktformular
Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Studienfachberater bzw. den Studiengngskoordinator des Studienganges.
Informationen zu unseren Studiengängen findest du unter dem folgenden Link. Solltest du dir noch unsicher sein, welcher Studiengang der richtige für dich ist, kann dir die Allgemeine Studienberatung bei der Studienwahl behilflich sein
Sämtliche Ordnungen, wie Studien- und Prüfungsordnungen, Praktikumsordnungen u.v.a.m., finden Sie auf der Hochschulseite unter Ordnungen. Modulhandbücher können Sie auf der studiengangsbezogenen Hochschulseite abrufen.
Sie erhalten aktuelle Termin unter Meet us oder Bildungsmessen.
Die Hochschule Anhalt ist eine Hochschule für angewandte Wissenschaften und besitzt Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Hochschulform gegenüber einer Universität. Ein unterschiedlicher Punkt ist die Studiendauer. Ein Bachelorstudium an einer Hochschule dauert in der Regel ein Semester länger als an einer Universität. Dies liegt an dem Praxissemester, welches man an einer Hochschule absolvieren muss. Für ein Studium an der Universität benötigt man die allgemeine Hochschulreife bzw. die fachgebundene Hochschulreife. An einer Hochschule benötigt man zum Studieren mindestens die Fachhochschulreife.
Die akademischen Abschlüsse "Bachelor" und "Master" sind gleichwertig. Es ist unabhängig, ob sie an einer Universität oder einer Hochschule erworben wurde. Allerdings ist das Studium an einer Hochschule praxisorientierter als an einer Universität. Dies umfasst nicht nur das Praxissemester, sondern auch die intensiven Kontakte zu der regionalen Wirtschaft und Institutionen vor Ort. Ebenso müssen die Professoren/innen an einer Hochschule, im Gegensatz zur ihren Universitätskollegen/innen, mindestens drei Jahre in der Praxis gearbeitet haben.
Hochschulzugangsberechtigung
Ja! An der Hochschule Anhalt können Sie unabhängig des gewählten Schwerpunkts ein Bachelorstudium aufnehmen.
Berufliche Qualifikationen werden als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt, wenn es sich bspw. um
• Meister im Handwerk nach der Handwerksordnung,
• Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz oder von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien,
• Abschlüsse von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen" oder
• vergleichbare Abschlüsse im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereich
handelt und der beruflichen Aufstiegsfortbildung eine abgeschlossene Ausbildung von min. 2 Jahren voranging.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Hochschulseite.
Berufstätige, die noch keine HZB besitzen, können an einer Feststellungsprüfung teilnehmen, um diese zu erlangen.
Die Feststellungsprüfung besteht aus zwei Teilen:
• schriftlich (max. 2 Stunden, studiengangspezifische Inhalte)
• mündlich (max. 30 Minuten, Allgemeinbildung, spezielle berufliche Kenntnisse)
Die Zugangsvoraussetzungen dafür sind:
1. Realschulabschluss/gleichgestellter Abschluss
2. abgeschlossene Berufsausbildung von min. 2 Jahren mit Bezug zum Wunschstudiengang
3. Berufstätigkeit von min. 3 Jahren mit Bezug zum Wunschstudiengang.
Studieren liegt im Trend. Es gibt viele Möglichkeiten studieren zu können auch ohne Abitur. Wie das geht erfährst du unter dem folgenden Link:
https://www.hs-anhalt.de/studieren/wege-ins-studium/zulassungsvoraussetzungen.html
Zum Feststellungsverfahren kann zugelassen werden, wer:
1. mindestens einen Realschulabschluss oder einen gleichgestellten Abschluss besitzt
und
2. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierenden Bereich erfolgreich absolviert hat
und
3. mindestens drei Jahre in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierenden Beruf tätig war.
Weitere Information finden Sie hier.
Berufstätige, die ein Studium anstreben, ohne im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung zu sein, haben die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen. Hierfür sind vorab per E-Mail Unterlagen beim zuständigen Immatrikulationsamt einzureichen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Nach Erhalt der Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife vom Gymnasium/ Fachgymnasium, der Gesamtschule oder des Abendgymnasiums/Kollegs kann die Fachhochschulreife zuerkannt werden, wenn eine ausreichende praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr nachgewiesen wird. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:
- einen anerkannten abgeschlossenen Ausbildungsberuf oder
- eine mind. zweijährige abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung (Berufsfachschule) oder
- eine Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1 oder
- ein FSJ, FÖJ, Wehr-oder Ersatzdienst, Bundesfreiwilligendienst oder
- eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit (Praktikum).
Die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist nach Beendigung des Praktikums bzw. der Ausbildung beim zuständigen Landesschulamt zu beantragen.
Zulassungsvoraussetzungen
Ja - der Bewerbung muss aber eine vom Prüfungsamt bestätigte Leistungsbescheinigung (Notenübersicht mit Durchschnittsnote und Leistungspunkten) beigefügt werden. Die amtlich beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses bzw. das Original (als pdf) muss nachgereicht werden.
- die allgemeine Hochschulreife
- die fachgebundene Hochschulreife
- die Fachhochschulreife
- vom Ministerium anerkannte berufliche Fortbildungsabschlüsse
- eine Feststellungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Ausführliche Informationen finden Sie auch hier.
Zusätzlich wird ein Vertrag mit einem kooperierenden Unternehmen der Hochschule benötigt. Unterstützung bei der Suche eines kooperierenden Unternehmens gibt das WZA oder der zuständige Studienfachberater bzw. Studiengangskoordinator.
Voraussetzung für die Zulassung in einem Masterstudiengang an einer Hochschule ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses, eines Hochschuldiploms oder eines vergleichbaren Abschlusses einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie. Bitte beachten Sie auch studiengangsbezogene Zulassungsvorausstzungen. Informationen hierzu finden Sie auf den Übersichtsseiten des jeweiligen Studiengangs.
Grundlegende Informationen finden Sie in den Studienordnungen. Weitere Informationen können Ihnen die Studienfachberater der zuständigen Studiengänge geben. Erläuterungen und Kontaktinformationen finden Sie auf den Seiten des Studienangebots.
Studiengangs- und Hochschulwechsel
Die Studien- und Prüfungsleistungen Ihres bisherigen Studiums können auf Antrag angerechnet werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zum Studienfachberater auf. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Ein Hochschulwechsel erfordert eine reguläre Bewerbung für den betreffenden Studiengang über das SSC-Bewerberportal der Hochschule Anhalt.
Hinweis zum SSC-Bewerberportal: Bewerben sie sich als Hochschulwechsler/-in bitte für das 1. Fachsemester. Eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen erfolgt auf Antrag nach der erfolgreichen Immatrikulation. Informationen dazu finden Sie unter Leistungsanerkennung.
Sie sind bereits an der Hochschule Anhalt immatrikuliert und wollen in einen anderen Studiengang aus unserem Studienangebot wechseln? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Ein Wechsel in einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang ist innerhalb der für die Rückmeldung vorgesehenen Frist (bis 15.03. bzw. 15.09), beim Studierendenservice zu beantragen.
- Der Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt über die regulären Zulassungsbedingungen. In diesem Fall ist eine Bewerbung innerhalb der entsprechenden Bewerbungsfristen über das SSC-Portal notwendig. Studierende der Hochschule Anhalt, die sich zuvor über uni-assist beworben haben, laden zusätzlich bitte den uni-assist Prüfbericht hoch.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Rund um die Bewerbung
Damit deinem Studium nichts im Wege steht, gilt es die Bewerbungsfristen einzuhalten. Unter dem folgenden Link findest du alle Bewerbungsfristen auf einen Blick.
Nein, Bildungsinländer sind ausländische Staatsbürger, die in Deutschland oder im Ausland eine deutsche Schule bzw. Hochschule oder das Studienkolleg besucht und durch deren Abschluss die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland erworben haben.
Sie können den Status Ihrer Bewerbung stets unter Ihrem Benutzernamen und Passwort auf dem SSC-Bewerberportal einsehen.
Für eine Bewerbung benötigen Sie Ihr Abschlusszeugnis (Schule/Hochschule), ggf. einen Sprachnachweis, eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses. Ggf. werden weitere Dokumente verlangt. Informationen hierzu finden Sie auf den Übersichtsseiten des jeweiligen Studiengangs bzw. bei uni-assist/im SSC-Bewerberportal.
Die Frage zur Dauer eines Bewerbungsprozesse kann nicht pauschal beantwortet werden.
Zunächst werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Wird Ihre Bewerbung zunächst durch uni-assist geprüft, kann es einige Zeit dauern, bis uns Ihre Bewerbung vorliegt. Das hängt stets von der Fülle der Bewerbungen ab.
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie zeitnah ein Zulassungsangebot für zulassungsfreie Studienangebote (i.d.R. Bachelor). Für zulassungsbeschränkte Studienangebote erfolgt zunächst die Eignungsprüfung durch den Fachbereich. Auch hier hängt alles von der Fülle der Bewerbungen ab.
Alle Bewerber und Bewerberinnen, die ihren Schulabschluss oder ihr Erststudium in Deutschland absolviert oder das Studienkolleg beuscht haben, registrieren sich bitte im SSC-Bewerberportal.
Bewerber mit internationalem Schul- bzw. Hochschulabschluss reichen Ihre Bewerbung beim Portal uni-assist ein.
Wichtiger Hinweis: Die Hochschule Anhalt ermöglicht Ihnen eine papierlose Online-Bewerbung und -Immatrikulation. Bitte reichen Sie keine Bewerbungsunterlagen in Papierform ein.
Zulassung und Immatrikulation
Solltest Du eine Zulassung zu dem Studiengang haben und dich bereits immatrikuliert haben, dann musst du eine Exmatrikulation vornehmen. Das Formular findest du unter dem folgenden Link:
<link hochschule-anhalt service formulare.html>www.hs-anhalt.de/hochschule-anhalt/service/formulare.html
Die Informationen sind unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.hs-anhalt.de/studieren/wege-ins-studium/immatrikulation.html
Gebühren und co.
An den Standorten Köthen und Dessau gibt es ein Semesterdeutschlandticket für alle Studierenden in Direktstudiengängen (verpflichtendes Solidarprinzip); am Standort Bernburg gibt es kein solches Ticket.
Falls Sie bereits einen Abschluss auf dem neu angestrebten Niveau (Bachelor oder Master) in Deutschland abgeschlossen haben, wird eine Zweitstudiengebühren in Höhe von 250 € pro Semester erhoben. Von Studierenden, die zusätzlich eine Studiengangsgebühr, ein Lernmittelentgelt oder einen Gasthörerbeitrag zahlen, wird nur die höchste dieser Gebühren erhoben (Vgl. § 3 Gebühren- und Entgeltordnung für Studium, Lehre und Weiterbildung).
Nein, der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2020 die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren beschlossen. Ab dem Wintersemester 2020/2021 werden damit keine Langzeitstudiengebühren mehr erhoben.
Nein, es ist nicht möglich die Studiengebühr in Raten zu bezahlen. Bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung in das neue Semester ist die Zahlung vollumfänglich nachzuweisen.
Unter dem Link Finanzierung werden Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt Ihr monatliches Budget zu erhöhen. Das Deutschlandstipendium, unterschiedliche weiter Stipendien und natürlich das Thema BAföG werden vorgestellt. Auch gelangt man zum Jobportal der Hochschule Anhalt.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Beitrag für das Studentenwerk Halle und dem Studierendenschaftsbeitrag. Für Studierende in Direktstudiengängen in Köthen und Dessau kommt dazu verpflichtend das Semesterdeutschlandticket. Außerdem gibt es studiengangsspezifische Zusatzbeiträge z. B. bei berufsbegleitenden und einigen ausgewählten englischsprachigen Studiengängen. Weitere Informartionen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Studienganges bzw. in Ihrem SSC-Portal.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen rund um das Thema BAföG an das Studentenwerk.
Im Studium
Rückmeldezeiträume:
Für das nächstfolgende Wintersemester: 15. Juli bis 15. August
Für das nächstfolgende Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
Bitte melden Sie sich umgehend bei den jeweiligen Verantwortlichen es Studierenden-Service-Center. Im Fall einer verspäteten Rückmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 15€ erhoben.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Ohne rechtzeitige Anmeldung sind Sie von der Prüfung ausgeschlossen. Bitte kontaktieren Sie umgehend Ihren Prüfer. Dieser kann Sie ggf. noch zur Prüfung zulassen.
Bitte füllen Sie dafür den Antrag auf Exmatrikulation aus und reichen das Schreiben beim Studierenden-Service-Center (SSC) ein. Das Formular finden Sie auf unserer Hochschulinternetseite.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Anmeldung erfolgt bis spätestens 5 Tage vor der Prüfung über das HIS-QIS-Prüfungsportal oder im Bereich EXA im SSC-Portal.
Weitere Informationen rund um das Thema Prüfung finden Sie hier.