FAQ Bewerbung & Studium

Allgemeines zum Studium und der Hochschule Anhalt

  • Gibt es Wohnmöglichkeiten in der Nähe des Campus? Wo muss ich mich diesbezüglich hinwenden?

    An alle drei Standort betreibt das Studentenwerk Halle, Wohngenossenschaften und private Anbieter ein vielfältiges Angebot von Wohnmöglichkeiten. Sie können sich auf unserer Homepage unter "Leben" umfassend zu den Themen Wohnen, Freizeit, Arbeiten und Familie informieren - und dies sogar getrennt nach den einzelnen Standorten. 

  • Was bedeutet Studienkolleg und wo finde ich Informationen dazu?

    Hier werden internationale Studierende auf ein Studium in Deutschland vorbereitet. Dafür müssen Kurse absolviert werden, um sprachliche und fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlagen und sich selbständiges Wissen anzueignen. Informationen zum Studienkolleg erhältst du unter den folgenden Link.

  • Was ist ein Direktstudium?

    Direktstudium (auch Präsenzstudium genannt) bezeichnet die Studienart, bei der sich der Student während der Studienzeit am Hochschulort befindet und aktiv an Lehrveranstaltungen teilnehmen kann.

  • Was ist ein Zweitstudium?

    Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Sie nach einem abgeschlossenen grundständigen Studium (Abschluss Bachelor, Magister, Staatsexamen, Diplom) ein weiteres Studium mit einem dieser Abschlüsse oder nach einem erfolgreich beendeten Masterstudium ein zweites Studium absolvieren wollen.

  • Was macht die Hochschule Anhalt, mit Ihren drei Standorten, so besonders?

    Die Hochschule Anhalt mit ihren drei Standorten in Bernburg, Dessau und Köthen verbindet nicht nur die Verbindung als eine Hochschule. Sondern auch die Vielfältigkeit der akademischen Ausbildung. Am "grünen" Standort in Bernburg steht nicht nur die Natur und das Leben im Vordergrund, sondern auch die wirtschaftlichen Aspekte. Der "kreative" Standort in Dessau umfasst die Themen Design, Architektur sowie Konstruktion und Vermessung von Lebensraum. Köthen hingegen ist der klassische moderne "ingenieurwissenschaftliche" Standort. Übrigens schlägt hier auch das Verwaltungsherz der Hochschule Anhalt.

  • Was sind zulassungsbeschränkte Studiengänge?

    Die Hochschule Anhalt besitzt keine NC-Beschränkungen, jedoch wird bei ausgewählten Studiengängen eine Eignungsfeststellung durchgeführt. Die für das Studienjahr gültigen Festlegungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen FSV-Satzung ("Durchführung des Feststellungsverfahrens für Studiengänge mit besonderen Eignungsvoraussetzungen").

  • Was sind zulassungsfreie Studiengänge?

    Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Beschränkung der Anzahl von Studienplätzen. Jeder Bewerber, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zum Studium zugelassen.

  • Wenn ich Fragen zu einem Studiengang habe, wohin muss ich mich wenden?

    Bei allgemeinen Fragen kann die Studienberatung weiterhelfen. Sie ist bspw. über das Kontaktformular erreichbar: <link hochschule-anhalt einrichtungen studierenden-service-center>zum Kontaktformular

    Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Studienfachberater bzw. den Studiengngskoordinator des Studienganges.

  • Wo finde ich Informationen zu den einzelnen Studiengängen?

    Informationen zu unseren Studiengängen findest du unter dem folgenden Link. Solltest du dir noch unsicher sein, welcher Studiengang der richtige für dich ist, kann dir die Allgemeine Studienberatung bei der Studienwahl behilflich sein 

  • Wo finde ich Studiendokumente (Studien- und Prüfungsordnung, Modulhandbücher)?

    Sämtliche Ordnungen, wie Studien- und Prüfungsordnungen, Praktikumsordnungen u.v.a.m., finden Sie auf der Hochschulseite unter Ordnungen. Modulhandbücher können Sie auf der studiengangsbezogenen Hochschulseite abrufen.

  • Wo kann man die Hochschule Anhalt „LIVE“ antreffen?

    Sie erhalten aktuelle Termin unter Meet us oder Bildungsmessen.

  • Worin liegt der Unterschied zwischen einem Hochschul- und Universitätsstudium?

    Die Hochschule Anhalt ist eine Hochschule für angewandte Wissenschaften und besitzt Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Hochschulform gegenüber einer Universität. Ein unterschiedlicher Punkt ist die Studiendauer. Ein Bachelorstudium an einer Hochschule dauert in der Regel ein Semester länger als an einer Universität. Dies liegt an dem Praxissemester, welches man an einer Hochschule absolvieren muss. Für ein Studium an der Universität benötigt man die allgemeine Hochschulreife bzw. die fachgebundene Hochschulreife. An einer Hochschule benötigt man zum Studieren mindestens die Fachhochschulreife.

    Die akademischen Abschlüsse "Bachelor" und "Master" sind gleichwertig. Es ist unabhängig, ob sie an einer Universität oder einer Hochschule erworben wurde. Allerdings ist das Studium an einer Hochschule praxisorientierter als an einer Universität. Dies umfasst nicht nur das Praxissemester, sondern auch die intensiven Kontakte zu der regionalen Wirtschaft und Institutionen vor Ort. Ebenso müssen die Professoren/innen an einer Hochschule, im Gegensatz zur ihren Universitätskollegen/innen, mindestens drei Jahre in der Praxis gearbeitet haben.

Hochschulzugangsberechtigung

  • Kann ich mit einem Fachabitur mit Schwerpunkt Sozialwesen Maschinenbau studieren?

    Ja! An der Hochschule Anhalt können Sie unabhängig des gewählten Schwerpunkts ein Bachelorstudium aufnehmen.

  • Kann ich ohne Hochschulzugangsberechtigung / Abitur studieren?

    Berufliche Qualifikationen werden als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt, wenn es sich bspw. um
    • Meister im Handwerk nach der Handwerksordnung,
    • Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz oder von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien,
    • Abschlüsse von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen" oder
    • vergleichbare Abschlüsse im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereich
    handelt und der beruflichen Aufstiegsfortbildung eine abgeschlossene Ausbildung von min. 2 Jahren voranging.

    Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Hochschulseite.

    Berufstätige, die noch keine HZB besitzen, können an einer Feststellungsprüfung teilnehmen, um diese zu erlangen. 
    Die Feststellungsprüfung besteht aus zwei Teilen: 

    • schriftlich (max. 2 Stunden, studiengangspezifische Inhalte)
    • mündlich (max. 30 Minuten, Allgemeinbildung, spezielle berufliche Kenntnisse)


    Die Zugangsvoraussetzungen dafür sind:
    1. Realschulabschluss/gleichgestellter Abschluss
    2. abgeschlossene Berufsausbildung von min. 2 Jahren mit Bezug zum Wunschstudiengang
    3. Berufstätigkeit von min. 3 Jahren mit Bezug zum Wunschstudiengang.

  • Mit welchen Schulabschlüssen kann man studieren?

    Studieren liegt im Trend. Es gibt viele Möglichkeiten studieren zu können auch ohne Abitur. Wie das geht erfährst du unter dem folgenden Link:

    https://www.hs-anhalt.de/studieren/wege-ins-studium/zulassungsvoraussetzungen.html

  • Wer kann zum Feststellungsverfahren für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden?

    Zum Feststellungsverfahren kann zugelassen werden, wer:

    1. mindestens einen Realschulabschluss oder einen gleichgestellten Abschluss besitzt

    und

    2. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierenden Bereich erfolgreich absolviert hat

    und

    3. mindestens drei Jahre in einem für den jeweiligen Studiengang qualifizierenden Beruf tätig war. 

    Weitere Information finden Sie hier.

  • Wie bewerbe ich mich als Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung?

    Berufstätige, die ein Studium anstreben, ohne im Besitz einer Hochschulzugangsberechtigung zu sein, haben die Möglichkeit, über das Bestehen einer Feststellungsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.

    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag im Studierenden-Service-Center (SSC) ein, um sich für die Feststellungsprüfung anzumelden. 

    Weitere Informationen dazu finden Sie hier

  • Wie kann ich die Fachhochschulreife (FHR) über den in der gymnasialen Oberstufe zuerkannten schulischen Teil der Fachhochschulreife anerkennen lassen?

    Nach Erhalt der Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife vom Gymnasium/ Fachgymnasium, der Gesamtschule oder des Abendgymnasiums/Kollegs kann die Fachhochschulreife zuerkannt werden, wenn eine ausreichende praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr nachgewiesen wird. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:

    • einen anerkannten abgeschlossenen Ausbildungsberuf oder
    • eine mind. zweijährige abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung (Berufsfachschule) oder
    • eine Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1 oder
    • ein FSJ, FÖJ, Wehr-oder Ersatzdienst, Bundesfreiwilligendienst oder
    • eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit (Praktikum).

    Die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist nach Beendigung des Praktikums bzw. der Ausbildung beim zuständigen Landesschulamt zu beantragen.

Zulassungsvoraussetzungen

Studiengangs- und Hochschulwechsel

Rund um die Bewerbung

  • Gibt es Bewerbungsfristen, die man einhalten muss?

    Damit deinem Studium nichts im Wege steht, gilt es die Bewerbungsfristen einzuhalten. Unter dem folgenden Link findest du alle Bewerbungsfristen auf einen Blick.  

  • Ich bin ausländischer Staatsbürger und habe einen Bachelorabschluss in Deutschland erworben. Bin ich also Bildungsinländer?

    Nein, Bildungsinländer sind ausländische Staatsbürger, die in Deutschland oder im Ausland eine deutsche Schule bzw. Hochschule oder das Studienkolleg besucht und durch deren Abschluss die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland erworben haben.

  • Kann ich den Status meiner Bewerbung im Portal online abfragen?

    Sie können den Status Ihrer Bewerbung stets unter Ihrem Benutzernamen und Passwort auf dem SSC-Bewerberportal einsehen.

  • Welche Unterlagen sind für die Bewerbung notwendig?

    Für eine Bewerbung benötigen Sie Ihr Abschlusszeugnis (Schule/Hochschule), ggf. einen Sprachnachweis, eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses. Ggf. werden weitere Dokumente verlangt. Informationen hierzu finden Sie auf den Übersichtsseiten des jeweiligen Studiengangs bzw. bei uni-assist/im SSC-Bewerberportal.

  • Wie lange dauert der Bewerbungsprozess?

    Die Frage zur Dauer eines Bewerbungsprozesse kann nicht pauschal beantwortet werden.

    Zunächst werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Wird Ihre Bewerbung zunächst durch uni-assist geprüft, kann es einige Zeit dauern, bis uns Ihre Bewerbung vorliegt. Das hängt stets von der Fülle der Bewerbungen ab.

    Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erhalten Sie zeitnah ein Zulassungsangebot für zulassungsfreie Studienangebote (i.d.R. Bachelor). Für zulassungsbeschränkte Studienangebote erfolgt zunächst die Eignungsprüfung durch den Fachbereich. Auch hier hängt alles von der Fülle der Bewerbungen ab.

  • Wo kann ich meine Bewerbung einreichen?

    Alle Bewerber und Bewerberinnen, die ihren Schulabschluss oder ihr Erststudium in Deutschland absolviert oder das Studienkolleg beuscht haben, registrieren sich bitte im SSC-Bewerberportal.

    Bewerber mit internationalem Schul- bzw. Hochschulabschluss reichen Ihre Bewerbung beim Portal uni-assist ein.

    Wichtiger Hinweis: Die Hochschule Anhalt ermöglicht Ihnen eine papierlose Online-Bewerbung und -Immatrikulation. Bitte reichen Sie keine Bewerbungsunterlagen in Papierform ein.

     

Zulassung und Immatrikulation

Gebühren und co.

Im Studium