Allgemeine Rahmenbedingungen

Ist in Ihrem Studienverlauf ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben, wird dieses im Rahmen der 140-Tage-Regelung nicht angerechnet. Ihr Praktikumsunternehmen ist nicht verpflichtet, Sie für das Praktikum zu bezahlen.


Handelt es sich bei Ihrem Praktikum um ein freiwilliges Praktikum, ist das Unternehmen verpflichtet, Ihnen den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Außerdem wird ein freiwilliges Praktikum im Rahmen der 140-Tage-Regelung auf ihre Arbeitszeit angerechnet.
 

Pflichtpraktikum oder freiwillig? Die Regelungen finden Sie in der jeweiligen Studien-und Prüfungsordnung bzw. der dazugehörigen Praktikumsordnung.

Ein Praktikum finden mit "Partner von Morgen"

© partner von morgen- Expert People Management GmbH

Das Praktikantenprogramm Sachsen-Anhalts für internationale Nachwuchskräfte

Studieren Sie an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt oder haben Sie Ihren Abschluss bereits in der Tasche? Suchen Sie ein Praktikum in Ihrem Fachgebiet?

Vorteile für internationale Studierende und Absolventen:

  • Sie sammeln Praxiserfahrungen und lernen die deutscheUnternehmenskultur kennen.
  • Sie werden zum Botschafter Ihres aufnehmenden Unternehmens undderen innovativer Produkte und Leistungen.
  • Eine gute Betreuung im Unternehmen sowie die Begleitung derPraktika werden durch uns sichergestellt.
  • Sie erproben Ihre fachlichen, sprachlichen und interkulturellenKompetenzen.
  • Sie bekommen mögliche Impulse für Ihre Studien- oder Abschlussarbeit.

Informationen zum Praktikum:

  • Dauer: mind. 6 Wochen
  • Flexible Gestaltung Ihrer Arbeitszeiten (Vollzeit/Teilzeit)
  • Vergütetes Praktikum bis zu 520 EURO pro Monat
  • Bewerbungseingang: ab sofort möglich
     

Kontakt

Expert People | Management GmbH

Am Fuchsberg 6, 39112 Magdeburg

E-Mail: international@expert-pm.de

Telefon: +49 391 5208 86 -17


Informationen zum Programm "Partner von Morgen" finden Sie hier:
 

Programmflyer
 

Informationsblatt für Studierende