Allgemeine Rahmenbedingungen

Ist in Ihrem Studienverlauf ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben, wird dieses im Rahmen der 140-Tage-Regelung nicht angerechnet. Ihr Praktikumsunternehmen ist nicht verpflichtet, Sie für das Praktikum zu bezahlen.


Handelt es sich bei Ihrem Praktikum um ein freiwilliges Praktikum, ist das Unternehmen verpflichtet, Ihnen den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Außerdem wird ein freiwilliges Praktikum im Rahmen der 140-Tage-Regelung auf ihre Arbeitszeit angerechnet.
 

Pflichtpraktikum oder freiwillig? Die Regelungen finden Sie in der jeweiligen Studien-und Prüfungsordnung bzw. der dazugehörigen Praktikumsordnung.

Ein Praktikum finden mit "Partner von Morgen"

Fünf diverse Personen stehen lächelnd nebeneinander, halten Unterlagen und wirken motiviert. Der Hintergrund zeigt eine moderne Industriehalle. Text: Partner von Morgen, 2026–2028, Praktikantenprogramm Sachsen-Anhalt für internationale Nachwuchskräfte. © https://expert-pm.de/

 

Als erfahrene Personalberatung wurde die Expert People I Management GmbH mit der Durchführung des Programms „Partner von morgen" beauftragt. Neben der administrativen Programmabwicklung unterstützen wir Sie bei: 

• der gemeinsamen Erfassung Ihres Zielmarktes und der inhaltlichen Herausforderungen

• gemeinsamen Erstellung eines Anforderungsprofils für die Studierenden

• Suche und Auswahl von geeigneten Studierenden aus Hochschulen und Universitäten SachsenAnhalts, 

• Administration aller erforderlichen vertraglichen und finanziellen Regelungen

• Begleitung während des gesamten Praktikumszeitraums. 

 

Kontakt

Expert People | Management GmbH

Am Fuchsberg 6, 39112 Magdeburg

E-Mail: international@expert-pm.de

Telefon: +49 391 5208 86 -10


Informationen zum Programm "Partner von Morgen" finden Sie hier:
 

Programmflyer
 

www.expert-pm.de