Landschaftsarchitektur und Umweltplanung (M.Eng.)

Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung

Studieninhalte und -ziele

Das Ziel des Masterstudiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung ist es Sie zur Lösung von komplexen fachlichen Fragestellungen sowie zur Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben in der Berufspraxis zu befähigen. Darüber hinaus werden Sie ebenfalls auf eine weiterführende wissenschaftliche Laufbahn vorbereitet.
Innerhalb der Module des Studiengangs werden im Zusammenhang mit den jeweiligen fachlichen Schwerpunkten somit folgende generelle Lernziele verfolgt:

  • Ausbau ihrer Fachkompetenz durch die Erweiterung, Vertiefung und praxisnahe Anwendung von theoretischem Wissen
  • Stärkung ihrer Methodenkompetenz zur sicheren Durchführung von Planungs- und Entwurfsprozessen sowie in Bezug auf eine fundierte wissenschaftlich Arbeit
  • Schulung ihrer sozialen Kompetenzen (Führungsqualitäten, Teamfähigkeit etc.) durch die praxisnahe Bearbeitung von Projekten in Gruppen
  • Individuelle Profilbildung und Stärkung ihrer Selbstkompetenz durch einen hohen Anteil an begleitetem Selbststudium

Zulassungsvoraussetzungen

  • Hochschulabschluss

    Zulassungsvoraussetzung ist ein qualifizierter Hochschulabschluss (Bachelor, Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. [FH] etc.) in Landschaftsarchitektur und Umweltplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von min-destens 8 Semestern (240 ECTS).
    Beträgt die Regelstudienzeit des Studiengangs, in dem der Erststudien-abschluss erworben wurde, 6 Semester (180 ECTS) oder 7 Semester (210 ECTS), unterliegt die Zulassung zu diesem Masterstudiengang speziellen Regelungen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie auf der Homepage des Studiengangs unter dem Menüpunkt „Bewerben“.

  • Sprachkenntnisse Deutsch

    Anerkannte deutsche Sprachzertifikate für internationale Bewerber:

    • DSH2
    • TestDaF-4xTDN4
    • ggf. gleichwertige Sprachnachweise

Berufliche Perspektiven

Die Absolvierung des Studiengangs befähigt Sie zum Einsatz in leitenden Positionen, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Fachbehörden, -ämter oder Dezernate auf Bundes-, Landes- oder Landkreisebene
  • Kommunalverwaltungen, z.B. Stadtplanungsämter, Grünflächenämter, Umweltämter etc.
  • Fachabteilungen in Unternehmen der Privatwirtschaft, z.B. Wohnungsbaugenossenschaften, Deutsche Bahn, Immobilienunternehmen usw.
  • Landschaftsarchitekturbüros sowie Fachabteilungen in Planungs- oder Ingenieurbüros
  • Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen
  • Selbständigkeit / Unternehmensgründung