Informationen zur Bewerbung
Zur Beantwortung von Fragen und für weitere Informationen steht Ihnen auch sehr gerne unsere Studienfachberatung zur Verfügung (Kontaktdaten siehe oben rechts), die Sie gerne auch schon im Vorfeld ihrer Online-Bewerbung kontaktieren können.
Bewerben mit einem Abschluss in ...
Bewerber*Innen mit einem Bachelor-Abschluss oder vergleichbaren akademischen Abschluss [Dipl., Dipl.(FH) etc.] in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens 7 Semestern (min. 210 ECTS) der Fachrichtung Landschaftsarchitektur und Umweltplanung (bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung) werden ohne Vorbehalt und ohne Auflagen zu diesem Studiengang zugelassen.
Sie können sich jeweils bis zum 15. März oder 15. September eines Kalenderjahres über unser Online-Bewerbungsportal bewerben.
Sollten Sie dazu Fragen haben oder benötigen weitere Informationen, kontaktieren sie gerne unsere Studienfachberatung (Kontaktdaten s.o. rechts) - auch gerne schon im Vorfeld ihrer Bewerbung.
Auch mit einem Bachelor-Abschluss in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern (180 ECTS) in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur und Umweltplanung (bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung) können Sie sich sehr gerne um einen Studienplatz in diesem Masterstudiengang über unser Online-Bewerbungsportal bewerben.
In diesem Fall sind durch Sie bei ihrer Zulassung vor dem regulären Studienbeginn, d.h. vor der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und den Prüfungen der Module des Masterstudiengangs, propädeutische Studienleistungen im Umfang 30 ECTS zu erbringen - z.B. durch die Absolvierung von Modulen unseres 7-semestrigen Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung.
Ihre Zulassung zum Masterstudiengang wird somit unter Vorbehalt im Zusammenhang mit einer Auflage zur Absolvierung der erforderlichen propädeutischen Studienleistungen erfolgen.
Die Art und der Inhalt der zu erbringenden propädeutischen Studienleistung werden auf Grundlage ihrer individuellen Vorbildung in einem persönlichen Studienplan festgelegt. Dieser wird der Zulassung zum Studium als Anhang beigefügt.
Sollten Sie dazu Fragen haben oder benötigen weitere Informationen, kontaktieren sie gerne unsere Studienfachberatung (Kontaktdaten s.o. rechts) - auch gerne schon im Vorfeld ihrer Bewerbung.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass gemäß der Musterrechtsverordnung zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017) die Gesamtregelstudienzeit im Vollzeitstudium bis zur Erlangung eines Masterabschlusses in konsekutiven Studiengängen mindestens fünf Jahre (zehn Semester) betragen muss bzw. Studienleistungen im Umfang von mindestens 300 ECTS-Leistungspunkten zu erbringen sind.
Der Studiengang, in dem Sie einen Bachelor-Abschluss oder einen vergleichbaren Abschluss [z.B. Dipl.-Ing., Dipl.-Ing.(FH)] erworben haben, trägt nicht die Bezeichnung "Landschaftsarchitektur und Umweltplanung"?
Die Vergleichbarkeit der Fachrichtung, in der Sie ihren Abschluss erworben haben, wird regulär nach dem Eingang ihrer Bewerbung als Einzelfall geprüft und festgestellt.
Sollten Sie dazu Fragen haben oder benötigen weitere Informationen, kontaktieren sie gerne unsere Studienfachberatung (Kontaktdaten s.o. rechts) - auch gerne schon im Vorfeld ihrer Bewerbung.
Sie haben noch Fragen?
Dann können Sie sich sehr gerne an uns wenden!