Bewerbungshinweise für aktuelle/ehemalige HSA-Studierende

Sie studieren bereits an der Hochschule Anhalt und möchten Ihren Studiengang wechseln? Oder Sie befinden sich in den letzten Zügen Ihres Bachelors und streben nun einen Master an der HSA an?

Kein Problem – hierbei gibt es nur einige Dinge zu beachten:

  1. fristgerechte Bewerbung für den neuen Studiengang über das SSC-Portal
  2. Rückmeldung zum nächsten Semester
  3. Hinweise zur Krankenversicherung
  4. Übergangszeitraum einhalten (bei Übergang von Bachelor zu Master)
Ansprechpartner

Bernburg: Ines Krüger

Dessau: Maryam Akbari

Köthen: Leon Pietsch

Sie sind ehemalige:r Studierende:r der HSA?

Bitte melden Sie sich zur Reaktivierung Ihres Accounts (idealerweise unter Angabe Ihrer alten Matrikelnummer) bei ssc@hs-anhalt.de.

1. Bewerbung über das SSC-Portal

Sie haben als Studierender der Hochschule Anhalt die Möglichkeit, sich direkt und ohne erneute Registrierung im SSC-Bewerber- und Studierendenportal zu bewerben. Bitte loggen Sie sich mit Ihren Studierenden-Benutzeraccount im SSC-Bewerber- und Studierendenportal ein.

Ihre 4 Schritte für Ihre Studienbewerbung als Studierende:

  1. Schritt: Login ins SSC- Bewerber- und Studierendenportal mit Ihrem HSA Studierenden-Benutzeraccount,
  2. Schritt: Klicken Sie auf den Menü-Button "Studienangebot" --> "Studienbewerbung",
  3. Schritt: Als nächstes auf den Button "Bewerbungsantrag hinzufügen" klicken,
  4. Schritt: Sie können mit Ihrer Studienbewerbung beginnen. Geben Sie während des Bewerbungsprozesses unbedingt Ihre Matrikelnummer an.

2. Rückmeldung

Bitte melden Sie sich über das SSC-Bewerber- und Studierendenportal zunächst in Ihrem bisherigen Studiengang für das kommende Semester zurück.

Weitere Informationen zur Rückmeldung.

3. Übergangszeitraum beachten

Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung für den anschließenden Studiengang noch nicht alle Zulassungs-/ Immatrikulationsvoraussetzungen nachgewiesen werden können, wird die Zulassung bzw. Immatrikulation zunächst unter Vorbehalt ausgesprochen gemäß §6 ImmaO.

Es wird Ihnen somit ermöglicht bspw. das Abschlusskolloquium auch nach Beginn des neuen Semesters zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass alle Prüfungsleistungen im alten Semester (letztes Bachelorsemester) angemeldet werden müssen.

Der Abschluss muss spätestens einen Monat nach Semesterbeginn (30.04. bzw. 31.10.) nachgewiesen werden.

Nach Erhalt der Abschlussdokumente - behelfsweise fristwahrend formlose Bestätigung über den Abschluss - melden Sie sich per E-Mail (Bewerbernummer + Matrikelnummer angeben) bei Ihrem zuständigen Immatrikulationsamt, damit die Umschreibung vom Bachelor in den Master abgeschlossen werden kann. Dann erst erhalten Sie Ihre Studienbescheinigung für das erste Mastersemester. Für Ihren BaFöG-Antrag können Sie ggfs. Ihren Zulassungsbescheid verwenden.

4. Hinweise zur Krankenversicherung

Für die Immatrikulation in den Master ist keine erneute Meldung der Krankenkasse notwendig.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum elektronischen Meldeverfahren.