Hinweise zum Coronavirus für Studierende

der Hochschule Anhalt

Letzte Änderung: 28.09.2022

Im Wintersemester 2022/23 führt die Hochschule Anhalt den Lehr- und Prüfungsbetrieb für alle bis zum 31.10.2022 eingeschriebenen Studierenden bis auf Widerruf grundsätzlich in Präsenz durch. Dies gilt auch für englischsprachige Masterstudiengänge. Ausnahmen sind möglich. Diese werden in der aktuell geltenden Rahmenrichtlinie erläutert.

Jede Person hat grundsätzlich einen medizinischen Mund- und Nasenschutz mitzuführen. Eine Pflicht zum Tragen in den Gebäuden der Hochschule besteht nicht. Es wird jedoch empfohlen, bei einem Abstand von weniger als 1,50 Metern zu anderen Personen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Einen Überblick über die im Wintersemester 2022/23 an der Hochschule geltenden Regelungen gibt diese Rahmenrichtlinie für den Lehr- und Prüfungsbetrieb (Stand: 26.09.2022).

Detaillierte Informationen und Maßnahmen der Hochschule im Umgang mit der Coronavirus-Pandemie sind im Bereich "Was Sie wissen sollten" auf dieser Webseite zu finden.

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Internationale Studierende können sich bei Fragen zur Einreise nach Deutschland an das International Office wenden: internationaloffice(at)hs-anhalt.de. Bei Fragen zur Bewerbung oder Immatrikulation hilft das Studierenden-Service-Center weiter: studienberatung(at)hs-anhalt.de

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Bitte beachten Sie:

Personen mit typischen SARS-CoV-2 Erkrankungssymptomen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit) haben keinen Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Hochschule.

Ist eine Person nachweislich infiziert, hat sie den Anweisungen des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen Stadt und des zuständigen Gesundheitsamtes zu folgen.

Wenn eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde oder der Verdacht auf eine Infektion besteht, informieren Sie Ihren Studienfachberater und das Dekanat Ihres Fachbereichs bitte per E-Mail oder telefonisch. Ebenfalls sind enge Kontaktpersonen der letzten 3 Tage eigenständig zu informieren.

Um Ansteckungen von Studierenden und Mitarbeitenden zu vermeiden, entscheidet die Hochschulleitung bzw. das Dezernat für Personalangelegenheiten im Einzelfall über das weitere Vorgehen.

Was Sie wissen sollten:

  • Gesundheitsbezogene Maßnahmen

    Personen mit typischen SARS-CoV-2 Erkrankungssymptomen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit) haben keinen Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Hochschule.

    Ist eine Person nachweislich infiziert, hat sie den Anweisungen des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen Stadt und des zuständigen Gesundheitsamtes zu folgen.

    Wenn eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde oder der Verdacht auf eine Infektion besteht, informieren Sie bitte Ihren Studienfachberater und das Dekanat Ihres Fachbereichs per E-Mail oder telefonisch. Ebenfalls sind enge Kontaktpersonen der letzten 3 Tage eigenständig zu informieren.

    Um Ansteckungen von Studierenden und Mitarbeitenden zu vermeiden, entscheidet die Hochschulleitung bzw. das Dezernat für Personalangelegenheiten im Einzelfall über das weitere Vorgehen.

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    Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt folgende Anzeichen einer Coronavirus-Infektion und empfiehlt:

    "Erste Krankheitszeichen sind Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. Einige Betroffene leiden zudem an Durchfall. Bei einem schweren Verlauf können Atemprobleme oder eine Lungenentzündung eintreten. Nach einer Ansteckung können Krankheitssymptome bis zu 14 Tage später auftreten.Sollten bei Ihnen die oben beschriebenen Krankheitszeichen auftreten, vermeiden Sie unnötige Kontakte zu weiteren Personen und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause. Kontaktieren Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt per Telefon oder wenden Sie sich an die Nummer 116117 und besprechen Sie das weitere Vorgehen, bevor Sie in die Praxis gehen. Hatten Sie Kontakt zu einer Person mit einer solchen Erkrankung? Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt."

    (Quelle: Bundesgesundheitsministerium. Stand: 21.09.2020)

    Bitte informieren Sie sich dazu auch auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

    Darüber hinaus informiert das Robert Koch-Institut in dieser Orientierungshilfe: "Covid-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun?"

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    Zuständige Gesundheitsämter:

    Gesundheitsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

    Telefon: 03496 601234

    Gesundheitsamt der Stadt Dessau-Roßlau

    Telefon: 0340 2041753

    Gesundheitsamt des Salzlandkreises

    Telefon: 03471 684-2684

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    Übersicht der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt: Apotheken, die Corona-Schnelltests durchführen

  • Studienjahresablauf & Lehrbetrieb

    Die Hochschule führt unter Beachtung der derzeit gültigen Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Festlegungen der Hausordnung der Hochschule Anhalt den Lehr- und Prüfungsbetrieb des Wintersemesters 2022/23 für alle bis zum 31.10.2022 eingeschriebenen Studierenden bis auf Widerruf grundsätzlich in Präsenz durch.

    Dies gilt auch für englischsprachige Masterstudiengänge.

    Ausgenommen sind hiervon solche Lehrveranstaltungen, welche in den gültigen Studien- und Prüfungsordnungen bereits als Online-Module/Lehrveranstaltungen ausgewiesen sind oder für die im Rahmen der Projekte zur digitalen Lehre (eSALSA/PraxWerk) hybride Lehrformate erprobt werden.

    Ausgenommen sind auch Studierende, welche in Sonderprogrammen mit internationalen Hochschulkooperationen studieren und bei denen eine Präsenz an der Hochschule in Deutschland nicht erforderlich ist. Grundlage hierfür ist die gültige Studien- und Prüfungsordnung bzw. eine Kooperationsvereinbarung im jeweiligen Studiengang.

    Ausgenommen sind auch internationale Studierende, die als Härtefälle hier eine schwere Benachteiligung erwarten müssten und für die die betroffenen Studiengänge ausdrücklich ein Sonderstudienprogramm zum Einstieg in das Semester anbieten.

    Genaue Informationen sind in der Rahmenrichtlinie für den Lehr- und Prüfungsbetrieb im Wintersemester 2022/23 zu finden (Stand: 26.09.2022).

    Im Falle veränderter gesetzlicher Bestimmungen nimmt die Hochschulleitung Änderungen an der Rahmenrichtlinie vor. Im Falle einer vom Gesundheitsamt oder dem zuständigen Ministerium des Landes Sachsen-Anhalt angeordneten Änderung des Hochschulbetriebes wird dies durch die Hochschulleitung bekanntgegeben.

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    Jede Person hat grundsätzlich einen medizinischen Mund- und Nasenschutz mitzuführen. Eine Pflicht zum Tragen in den Gebäuden der Hochschule besteht nicht. Es wird jedoch empfohlen, bei einem Abstand von weniger als 1,50 Meter zu anderen Personen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

    Auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in den Lehrräumen kann verzichtet werden. Abweichend davon hat der Lehrende das Recht, die Verwendung eines Mund- und Nasenschutzes verbindlich für alle Teilnehmer einer Lehrveranstaltung festzulegen. Dieser Festlegung ist für die Dauer der Veranstaltung Folge zu leisten.

    Personen mit einem ärztlichen Nachweis sind vom Tragen eines Mund- und Nasenschutzes befreit. Die Person hat die ärztliche Bescheinigung darüber mitzuführen und auf Verlangen dem Lehrenden vorzulegen.

    Ein medizinischer Mund- und Nasenschutz ist eine mehrlagige Einwegmaske (insbesondere eine medizinische Gesichtsmaske nach der europäischen Norm EN 14683:2019-10 oder ein vergleichbares Produkt; handelsüblich als OP-Maske, Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnet) oder eine partikelfiltrierende Halbmaske (insbesondere eine FFP1-, FFP2- oder FFP3-Maske).

  • Prüfungen & Erbringung von Studienleistungen

    Für Prüfungen im Wintersemester 2022/23 gelten die Regelungen dieser Rahmenrichtlinie für den Lehr- und Prüfungsbetrieb (Stand: 26.09.2022).

    Die Prüfungen im Wintersemester 2022/23 sind entsprechend des Studienjahresablaufplanes sowie der in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Prüfungsart zu planen und durchzuführen.

    Beim Wechsel der Prüfungsart und der Teilnahme an derartigen Prüfungen müssen die Studierenden ihre Einwilligung schriftlich erklären (siehe Formular im HIS-QIS-Prüfungsportal).

    Online-Klausuren können nur als Alternative zu einer ebenfalls angebotenen Präsenzprüfung durchgeführt werden. Im Weiteren gelten hier die Festlegungen der Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt (EFPrVO-LSA) vom 28. Januar 2021.

    Bei mündlichen Prüfungen einschließlich der Kolloquien zum Studienabschluss kann dem Studierenden die Wahl zwischen einer Prüfung in Präsenz oder per Videokonferenz (mündliche Fernprüfung) ermöglicht werden.

  • Informationen für intern. Bewerber & Studierende

    Ablauf des Wintersemester 2022/23

    Die Hochschule führt unter Beachtung der derzeit gültigen Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Festlegungen der Hausordnung der Hochschule Anhalt den Lehr- und Prüfungsbetrieb des Wintersemesters 2022/23 für alle bis zum 31.10.2022 eingeschriebenen Studierenden bis auf Widerruf grundsätzlich in Präsenz durch. Dies gilt auch für englischsprachige Masterstudiengänge.

    Ausgenommen sind hiervon solche Lehrveranstaltungen, welche in den gültigen Studien- und Prüfungsordnungen bereits als Online-Module/Lehrveranstaltungen ausgewiesen sind oder für die im Rahmen der Projekte zur digitalen Lehre (eSALSA/PraxWerk) hybride Lehrformate erprobt werden.

    Ausgenommen sind auch Studierende, welche in Sonderprogrammen mit internationalen Hochschulkooperationen studieren und bei denen eine Präsenz an der Hochschule in Deutschland nicht erforderlich ist. Grundlage hierfür ist die gültige Studien- und Prüfungsordnung bzw. eine Kooperationsvereinbarung im jeweiligen Studiengang. Ausgenommen sind auch internationale Studierende, die als Härtefälle hier eine schwere Benachteiligung erwarten müssten und für die die betroffenen Studiengänge ausdrücklich ein Sonderstudienprogramm zum Einstieg in das Semester anbieten.

    Genaue Informationen sind in der Rahmenrichtlinie für den Lehr- und Prüfungsbetrieb im Wintersemester 2022/23 zu finden (Stand: 26.09.2022).

    Jede Person hat grundsätzlich einen medizinischen Mund- und Nasenschutz mitzuführen. Eine Pflicht zum Tragen in den Gebäuden der Hochschule besteht nicht. Es wird jedoch empfohlen, bei einem Abstand von weniger als 1,50 Meter zu anderen Personen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

    Auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in den Lehrräumen kann verzichtet werden. Abweichend davon hat der Lehrende das Recht, die Verwendung eines Mund- und Nasenschutzes verbindlich für alle Teilnehmer einer Lehrveranstaltung festzulegen. Dieser Festlegung ist für die Dauer der Veranstaltung Folge zu leisten.

    Personen mit einem ärztlichen Nachweis sind vom Tragen eines Mund- und Nasenschutzes befreit. Die Person hat die ärztliche Bescheinigung darüber mitzuführen und auf Verlangen dem Lehrenden vorzulegen.

     

    Hinweise zur Immatrikulation

    Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Immatrikulation nur erfolgen kann, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das Studierenden-Service-Center.

    Dokumente für die Immatrikulation:

    • Unterschriebener Antrag auf Immatrikulation
    • Kopie Personalausweis bzw. Reisepass (falls noch nicht eingereicht/ID-Nummer kann geschwärzt werden)
    • Passbild (35x45, 300 dpi)

     

    Informationen zur Einreise internationaler Studierender nach Deutschland

    Internationale Studierende finden auf dieser Webseite des International Offices der Hochschule Anhalt aktuelle Informationen: Hinweise zur Einreise nach Deutschland während der Coronapandemie

    Für Einreise spezifische Rückfragen kontaktieren Sie bitte das International Office unter internationaloffice(at)hs-anhalt.de.

    Für Fragen zu Studienbewerbung kontaktieren Sie bitte unser Studierenden-Service-Center unter studienberatung(at)hs-anhalt.de.

     

    Informationen zur Krankenversicherungspflicht für internationale Studierende

    Internationale Studierende, die an rein virtuell durchgeführten Studiengängen vom Ausland aus teilnehmen, sind grundsätzlich nicht in die Versicherungspflicht für Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland einbezogen.

    Wenn Sie

    • bisher noch nicht eingereist sind,
    • vor dem 31. März 2023 einreisen möchten,
    • noch keine Krankenversicherung für Deutschland abgeschlossen haben, oder
    • gesetzlich krankenversichert sind, Ihre Beitragszahlungen aber vorübergehend ausgesetzt worden sind,

    kann nach Ihrer Einreise vor dem 31. März 2023 eine erhebliche Nachzahlung für Ihre Krankenversicherung ab dem Datum Ihrer Einschreibung erhoben werden.

     

    Finanzielle Unterstützung für internationale Studierende

    Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Nähere Informationen sind hier zu finden.

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    Wir empfehlen allen Bewerberinnen/Bewerbern und Studierenden, sich tagesaktuell auf dieser Website wie auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Robert Koch-Instituts zu informieren. Dort finden Sie die aktuellen Reisebestimmungen sowie sonstige Regelungen zur Eindämmung der Pandemie.

  • Landesstudienkolleg

    Der Unterricht am Studienkolleg findet entsprechend der Rahmenrichtlinie für den Lehr- und Prüfungsbetrieb im Wintersemester 2022/23 (Stand: 26.09.2022) statt.

  • SSC, IO, WZA, ISC

    Besuche im Studierenden-Service-Center (SSC), im International Office (IO), im Weiterbildungszentrum Anhalt (WZA) oder im IT-Service-Center (ISC) können erfolgen, wenn eine andere Bearbeitung des Anliegens per E-Mail, Telefon etc. nicht möglich ist.

    Bitte halten tragen Sie einen Mund- und Nasenschutz und halten Sie einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen ein.

  • Computerpools und studentische Arbeitsräume

    Die Nutzung von Computerpools und studentischen Arbeitsräumen ist möglich. Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen der Rahmenrichtlinie für den Lehr- und Prüfungsbetrieb im Wintersemester 2022/23 (Stand: 26.09.2022).

  • Hochschulbibliotheken

    Die Hochschulbibliothek ist an allen Campusstandorten für Studierende, Mitarbeiter und hochschulfremde Nutzer geöffnet.

    Weitere Informationen

  • Hochschulsport

    Die Sporteinrichtungen an allen Campusstandorten sind für Präsenzkurse geöffnet.

    Weitere Informationen 

     

  • Mensa

    Für die Nutzung der Mensa sind die Festlegungen des Studentenwerks Halle zu beachten.

    Weitere Informationen

  • Umgang mit privaten Reisen/Auslandsaufenthalten

    Bei privaten Reisen sind die Bestimmungen der Bundesregierung, der Länderregierungen sowie die Ausführungen des Auswärtigen Amtes und des Robert Koch-Instituts unbedingt zu beachten.

    Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet:

    Wer sich in einem Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublick Deutschland aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich vor (48 Stunden davor) oder nach (unmittelbar) der Einreise einem Test zu unterziehen und sich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Einreise ständig dort abzusondern. Dieser Zeitraum kann durch ein zweites negatives Testergebnis frühestens am fünften Tag der Quarantäne aufgehoben werden (Zwei-Test-Strategie).

    Damit die Gesundheitsämter die Einhaltung der Quarantäne kontrollieren können, müssen Einreisende eine Digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Die Reise- und Kontaktdaten werden an die für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet, die sich dann mit dem Einreisenden in Verbindung setzen kann.

    Bitte informieren Sie auch Ihren Studienfachberater sowie das Dekanat Ihres Fachbereichs per E-Mail oder telefonisch.

    Beim Auftreten von Symptomen (die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen) besteht die Verpflichtung, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Bitte informieren Sie auch Ihren Studienfachberater sowie das Dekanat Ihres Fachbereichs. Unklare Symptome sollten - auch wenn der Test negativ war - unverzüglich mit einem Arzt abgeklärt werden. Das Robert Koch-Institut gibt diese Orientierungshilfe.