Lebensmitteltechnologie (M.Sc.)

Fachbereich Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik

Studieninhalte und -ziele

Im Masterstudium erfolgt aufbauend auf dem ersten Hochschulabschluss eine weiterführende, anwendungsorientierte mathematisch-naturwissenschaftliche und ingenieurtechnische Ausbildung. Auf dieser Basis werden vertiefende Kenntnisse in der wissenschaftlichen Analyse lebensmitteltechnischer Prozesse und Verfahren vermittelt, die als Grundlage für die modellmäßige Erfassung, Simulation und Beschreibung dienen. Ein weiteres Ziel stellt die Vermittlung sozialen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Grundkompetenzen dar. Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen sind entsprechend dem Ausbildungsziel weit gefächert. Sie sind gefragt in der Forschung, der Entwicklung und im Management von Wirtschaftsunternehmen ebenso wie in wissenschaftlichen Instituten in allen Bereichen der Ernährungswirtschaft sowie in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Untersuchungsämter). Mit dem Masterabschluss wird die Fähigkeit und die Berechtigung zur Promotion erworben, so dass einer wissenschaftlichen Weiterqualifizierung nichts im Wege steht. Zudem kann eine Laufbahn im höheren Dienstes begonnen werden.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Hochschulabschluss

    Zulassungsvoraussetzung ist ein qualifizierter Hochschulabschluss in Lebensmitteltechnologie oder vergleichbaren Studiengängen .

    Bewerbende, deren Bachelorstudiengang 210 ETCS umfasst, erwerben im Laufe ihres Masterstudiengangs (gemäß SPO MLT) 90 ECTS.

    Bewerbende, deren Bachelorstudiengang 180 ECTS umfasst, müssen zusätzliche zu den Modulen gemäß aktueller SPO bis zum Kolloquium der Masterarbeit Anpassungsmodule im Umfang von 30 ECTS erfolgreich absolviert haben. Diese Anpassungsmodule werden individuell durch den Studienfachberater festgelegt.

  • Sprachkenntnisse Deutsch

    Anerkannte deutsche Sprachzertifikate für internationale Bewerber:

    • DSH2
    • TestDaF-4xTDN4
    • ggf. gleichwertige Sprachnachweise
  • Auswahlverfahren

    1. Note des Erststudienabschlusses:

    • Abschlussnote ≤ 2,5 - direkte Zulassung 
    • Abschlussnote > 2,5 – Zulassung möglich, Bewerbung geht in das Feststellungsverfahren

    2. weitere Kriterien:

    • ggf. Eignungsgespräch
  • duale Studienvariante

    Dieser Masterstudiengang existiert auch mit dualer Studienvariante.

    Notwendig dafür ist ein Praktikums- oder Arbeitsvertrag mit einem branchentypischen Unternehmen.

Berufliche Perspektiven

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen sind entsprechend dem Ausbildungsziel breit gefächert. Der Einsatz in Forschung, Entwicklung und Management in Wirtschaftsunternehmen und in wissenschaftlichen Instituten in allen Bereichen der Ernährungswirtschaft sowie in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Untersuchungsämter) ist möglich.
Mit dem Masterabschluss wird die Fähigkeit und die Berechtigung zur Promotion erworben, sodass eine Weiterqualifizierung möglich ist. Außerdem wird der Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes eröffnet.

weiterführende Informationen zum Studium
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