Berufliche Perspektiven
Mit dem Studienabschluss B. Sc. Ernährungstherapie und den damit erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten haben Sie vielfältige berufliche Möglichkeiten.
- Ernährungsberatung [z.B. in Kliniken, bei Verbänden und Krankenkassen]
- Prävention und Gesundheitsförderung [z.B. in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Ministerien]
- Ernährungskommunikation [z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Blogeinträge, Journalistische Tätigkeit, Start ups im Ernährungsbereich]
- Ernährungstherapie [z.B. in Kliniken, Schwerpunktpraxen, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitszentren]
- Wissenschaft und Forschung [z.B. an Hochschulen, Forschungseinrichtungen]
- Gutachter- und Lehrtätigkeit [z.B. für Öffentliche Einrichtungen, an Berufsschulen]
- Weiterbildung und Spezialisierung über unsere berufsbegleitenden Masterstudiengänge Ernährungstherapie [www.hs-anhalt.de/mer] oder Naturheilkundliche Gesundheitsförderung [www.hs-anhalt.de/fmn]
Zur Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen kann eine zusätzliche Qualifizierung [z.B. Ernährungsberater/in DGE, Ernährungsberater/in VDOE] nötig sein.
Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen von den vielfältigen beruflichen Möglichkeiten einen Eindruck vermitteln:
© Maximilian Blochberger-Claus
Ein Zertifikat zum/zur Ernährungsberater/in stellt ein Qualitätsmerkmal für die fachkundige Ernährungsberatung und –therapie dar. Für Absolventen und Absolventinnen, die sich im Bereich der Ernährungsberatung/ -therapie selbstständig machen wollen und eine Bezuschussung der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen Ihrem Klientel anbieten möchten, ist eine Zertifizierung in der Regel notwendig. Strebt man eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis in Ernährungsberatung/ -therapie an, wird von manchen Arbeitgebenden ebenfalls eine Zertifizierung erwartet.
Der berufsbegleitende Bachelorstudiengang Ernährungstherapie ist für die Zertifizierung gemäß den Zulassungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sowie den e-Zert-Zulassungsvoraussetzungen (entsprechend Anlage 5 des Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung - Punkt 4.1) anerkannt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums incl. der Belegung des Wahlpflichtmoduls "Verarbeitung und Gesundheitswert der Lebensmittel", welches immer im Sommersemester angeboten wird, entspricht Ihre Qualifikation den DGE Zulassungskriterien. Im Rahmen der e-Zert Anerkennung ist zudem ein Fachpraktikum in der Speisenherstellung zu absolvieren, welches Teil des Studiums sein aber auch unabhängig davon geleistet werden kann.
Damit haben Absolventen und Absolventinnen des Bachelorstudienganges Ernährungstherapie die Möglichkeit, ein Zertifikat bei verschiedenen Zertifikatsanbietern zu erlangen:
Mit einer Zertifizierung erfüllen Sie auch die Anforderungen zur Ernährungsberatung/-therapie laut Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland in der Fassung vom 01.02.2024.
Für Absolventen und Absolventinnen, die im primärpräventiven Bereich tätig sein wollen und eine Bezuschussung der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen Ihrem Klientel anbieten möchten, ist eine Registrierung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) notwendig. Die ZPP wurde eingerichtet von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Prüfung und Zertifizierung von Präventionskursen gemäß den Handlungsfeldern und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von § 20 Sozialgesetzbuch V, um einen einheitlichen Qualitätsstandard für Präventionskurse in Deutschland zu etablieren.
Um sich bei der ZPP registrieren zu lassen, ist eine entsprechende Anbieterqualifikation notwendig, d.h. Sie benötigen einen entsprechenden ernährungsbezogenen Studienabschluss, mit dem die „GKV-Mindeststandards“ erfüllt werden.
Die Absolventen und Absolventinnen des Bachelorstudienganges Ernährungstherapie erfüllen die GKV-Mindeststandards. Eine individuelle Antragsstellung ist für die Registrierung bei der ZPP jedoch immer notwendig.
Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie unter Link-ZPP.
Anschließendes Masterstudium möglich!
Mit dem Bachelorabschluss sind Sie zudem grundsätzlich berechtigt ein Masterstudium aufzunehmen und damit Ihre Kompetenzen weiter zu spezialisieren. Möglich ist dies beispielsweise mit unserem an der Hochschule Anhalt angebotenem berufsbegleitenden Masterstudiengang Ernährungstherapie oder dem berufsbegleitenden Masterstudiengang Naturheilkundliche Gesundheitsförderung.