Sie möchten sich bewerben?
Hier erfahren Sie mehr zu den Studienvoraussetzungen, zur Möglichkeit der Beratung, zu den Bewerbungsunterlagen und -fristen sowie den Kosten des Studiums. Weiterhin erhalten Sie Auskunft über die Anerkennung und Anrechnung von Modulen.
Zudem haben Sie die Wahl hinsichtlich des Studienbeginns. Sie können sich sowohl zum Wintersemester, mit Beginn am 1. Oktober als auch zum Sommersemester, beginnend am 1. April, bewerben.
© HSA
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Hochschulzugangsberechtigung, der Abschluss einer Ausbildung im gesundheitsbezogenen Bereich sowie der Nachweis über mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrungen.
Als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an einer Fachhochschule gelten Abitur, Fachhochschulreife, eine Meisterausbildung oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung mit einschlägig fachbezogener Berufspraxis.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Schulausbildung bis zur Hochschulreife nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung abgeschlossen haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Als ausreichend gelten der Test DaF, Niveaustufe 4xTDN 4 oder vergleichbare Abschlüsse (Einzelfallentscheidung).
Sollten Sie bezüglich Ihrer Studienvoraussetzungen unsicher sein, melden Sie sich bei der Studienorganisation.
Sollten Sie keine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) vorweisen können, erhalten Sie die Möglichkeit über eine Feststellungsprüfung die Zugangsberechtigung zu erwerben. Die Feststellungsprüfung erfolgt auf Grundlage einer Prüfungsordnung und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Für nähere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich an die Studienorganisation
Für eine erfolgreiche Bewerbung zum berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Ernährungstherapie sind die nachfolgenden Schritte nötig:
Schritt 1: Online registrieren im SSC-Bewerber- und Studierendenportal
Registrieren Sie sich zunächst in unserem SSC-Bewerber- und Studierendenportal. Anschließend erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den darin enthaltenen Anweisungen zur Freischaltung Ihres Zugangs.
Schritt 2: Ausfüllen und Abschicken des Bewerbungsantrages
Wählen Sie im SSC-Bewerber- und Studierendenportal Ihren Studienwunsch aus. Ergänzen Sie dazu Ihre persönlichen Angaben, laden Ihre Bewerbungsdokumente hoch und geben Sie Ihren Bewerbungsantrag online ab.
Unterlagen für eine vollständige Bewerbung:
• Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
• Nachweis des Berufsabschlusses
• Tabellarischer Lebenslauf
• Nachweis zu einjähriger qualifizierter berufspraktischer Erfahrung*
• Motivationsschreiben (Begründung des Studienwunsches)*
• Scan vom Personalausweis bzw. Reisepass (beidseitig)
• Passbild
Außerdem:
• ggf. Exmatrikulationsbescheinigung des Erststudiums*
• ggf. Sprachnachweis*
• ggf. Empfehlungsschreiben/Referenzen*
• ggf. Nachweise zu beruflichen Tätigkeiten, Praktika bei berufsbegleitenden Studiengängen*
• ggf. Nachweise über Ersatzdienst/Entwicklungshilfe/soziales bzw. ökologisches Jahr*
*Bitte im Feld "Sonstige Bewerbungsdokumente" hochladen.
Hinweise:
Die Bewerbung zum Bachelorstudiengang Ernährungstherapie ist zum Wintersemester, beginnend zum 1. Oktober sowie zum Sommersemester, beginnend am 1. April eines jeden Jahres, möglich.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auch auf unserer Bewerbungsseite. Hier finden Sie z.B. auch Hinweise für internationale Bewerber.
Sie können über das Bewerbungsportal der Hochschule jederzeit den Stand Ihrer Bewerbung abfragen.
Bitte bewerben Sie sich fristgerecht für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Ernährungstherapie. Dabei gelten folgende Termine:
Bewerbende mit Hochschulzugangsberechtigung
zum Wintersemester:
- Bewerbungszeitraum: 15. Januar bis 15. September eines jeden Jahres
- Bewerbungsart: online
zum Sommersemester:
- Bewerbungszeitraum: 15. September bis 15. März eines jeden Jahres
- Bewerbungsart: online
Bewerbende ohne Hochschulzugangsberechtigung
zum Wintersemester:
- Bewerbungszeitraum: bis 15. August eines jeden Jahres
- Feststellungsprüfung: Termin wird persönlich abgestimmt
- Bewerbungsart: online, bitte bei Fragen an die Studienorganisation wenden
zum Sommersemester:
- Bewerbungszeitraum: bis 15. Februar eines jeden Jahres
- Feststellungsprüfung: Termin wird persönlich abgestimmt
- Bewerbungsart: online, bitte bei Fragen an die Studienorganisation wenden
Semesterbeginn: 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres
Einführungsveranstaltung: Der Termin wird Ihnen nach Immatrikulation bekannt gegeben.
Das Studium ist mit Kosten verbunden. Pro Semester beträgt das Lernmittelentgelt 1.000 Euro. Für die bereitgestellten digitalen Lernmaterialien sowie die Teilnahme an den Konsultationen und den Prüfungen entstehen keine weiteren Kosten. Weiterhin ist die Nutzung der Bibliothek, die fachliche und organisatorische Betreuung sowie die Studienverwaltung mit dem Lernmittelentgelt abgegolten.
Hinzu kommen eventuell weitere Aufwendungen z.B. für Unterbringung und Verpflegung während des Aufenthalts am Campus, Reisekosten oder Druckkosten.
Download: Gebührenregelung [pdf
Es besteht die Möglichkeit, sich Inhalte aus bereits absolvierten Studiengängen, Ausbildungen oder umfassenden Weiterbildungen (auf gleichem Niveau, entsprechend des Deutschen Qualifikationsrahmens) anerkennen bzw. anrechnen zu lassen. Diese müssen thematisch, vom Umfang und den Lernzielen her zu einem der angebotenen Module des berufsbegleitenden Studienganges passen.
Der entsprechende Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen kann erst nach erfolgter Immatrikulation gestellt werden. Der Antrag ist zu Beginn des jeweiligen Semesters bei der Studienorganisation einzureichen, spätestens bis Ende des ersten Semestermonats.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienorganisation.