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Neue Regelungen im Urheberrecht

  • © CC0 Creative Commons, freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis nötig

Was bedeutet diese Novelle für Lehrende und Studierende?

  • Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen zur Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, Veranschaulichung der Lehre sowie im Rahmen von Prüfungen und wissenschaftlicher Forschung genutzt werden.
  • Die Nutzung kann in Form von Bild- / Ton-Wiedergabe im Hörsaal, als Datei innerhalb einer zugangsgeschützten Umgebung wie Moodle oder Kopienverteilung im Hörsaal erfolgen.
  • Der Nutzungsumfang der Werke unterscheidet sich. Zum Beispiel dürfen bis zu 15% eines Schriftwerkes, bis zu 100% eines vergriffenen oder nicht mehr im Handel erhältlichen Schriftwerkes, Beiträge aus Fachzeitschriften, Abbildungen sowie Ausschnitte aus Musikstücken oder Kinofilmen von bis zu 5 Minuten genutzt werden.
  • Die Nutzung von Beiträgen aus Zeitungen und Publikumszeitschriften ist nicht mehr gestattet.

Alle gesetzlich erlaubten Nutzungen bedingen nach wie vor eine Quellenangabe! Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.

Kontakt

Carolin Falk